Manuelle Therapie

Die manuellen Therapien dienen in der Medizin zur Behandlung von Gelenk- und Muskelschmerzen; in alternativmedizinischen Behandlungsformen darüber hinaus auch zur Behandlung von vielfältigen Beschwerden anderer Körperregionen und von generalisierten Befindungsstörungen. Die Manuelle Therapie ist im engeren Sinne in Deutschland zugleich die Bezeichnung für die Chirotherapie, soweit sie von speziell ausgebildeten Krankengymnasten nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen bezahlt wird. Von der ärztlichen „Manuellen Medizin“ unterscheidet sie sich darin, dass sie in Deutschland keine ruckartigen Techniken, sog. Techniken mit Impuls, anwenden dürfen.

Der Name (lat. manus, Hand) spielt darauf an, dass der Therapeut in der Regel nur seine Hände, d.h. keine Instrumente gebraucht und so auf die Gelenke, Knochen und oberflächlichen Bindegewebe einwirken möchte.

Manuelle Therapie ist eine geschützte physiotherapeutische Behandlungsform, die mittels einer Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt nach vorheriger Diagnosestellung verordnet werden kann. Die Menge der verordneten Therapien richtet sich nach der Diagnose und dem bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog von 2004, der die Behandlungsmenge festsetzt. Die Ausbildung zum Manualtherapeuten umfasst eine mindestens 260 stündige Fortbildung, die in den meisten zugelassenen Fortbildungseinrichtungen weit über diese Mindeststundenzahl hinausgeht. In der Regel umfasst diese ca. 400 Stunden mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung. Diese Zusatzqualifikation berechtigt den Physiotherapeuten/Masseur zur Abrechnung der Heilmittelposition „Manuelle Therapie“.

 

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